RS Vwgh 1999/2/18 98/20/0020

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Veröffentlicht am 18.02.1999
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §12 Abs1;
WaffG 1996 §50 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Tritt zu einem schwerwiegenden Vorfall ein weiterer hinzu, so fällt auch der Vorwurf unerlaubten Waffenbesitzes, der für sich genommen die Verhängung eines Waffenverbotes nicht gerechtfertigt hätte, bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Verhängung eines Waffenverbotes ins Gewicht (Hinweis E 1995/11/07, 94/20/0326 ua).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998200020.X02

Im RIS seit

04.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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