Index
41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §12 Abs1;Rechtssatz
Tritt zu einem schwerwiegenden Vorfall ein weiterer hinzu, so fällt auch der Vorwurf unerlaubten Waffenbesitzes, der für sich genommen die Verhängung eines Waffenverbotes nicht gerechtfertigt hätte, bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Verhängung eines Waffenverbotes ins Gewicht (Hinweis E 1995/11/07, 94/20/0326 ua).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998200020.X02Im RIS seit
04.05.2001Zuletzt aktualisiert am
17.04.2013