RS Vwgh 1999/2/18 98/15/0017

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Veröffentlicht am 18.02.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1 litd;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 98/15/0076 - 0080

Rechtssatz

Dem Erfordernis der Berufungsbegründung ist unabhängig davon entsprochen, ob sich die Begründung als stichhaltig oder schlüssig erweist (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 250 Tz 17).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998150017.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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