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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1 litd;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 98/15/0076 - 0080Rechtssatz
Dem Erfordernis der Berufungsbegründung ist unabhängig davon entsprochen, ob sich die Begründung als stichhaltig oder schlüssig erweist (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 250 Tz 17).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998150017.X02Im RIS seit
20.11.2000