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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §292;Rechtssatz
Dafür, ob "Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände", auch wenn diese zivilrechtlich "kein selbständiges Schicksal" haben, als Wirtschaftsgut einzustufen sind, ist nicht allein der Eigentumsbegriff des ABGB maßgebend. Diese Frage ist nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150015.X01Im RIS seit
20.11.2000