Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z1;Rechtssatz
Es ist zwar zutreffend, dass regelmäßig dann, wenn derjenige, der einen Firmenwert durch persönliche Leistungen geschaffen hat, im Unternehmen des Erwerbers weiter tätig wird, beim Erwerber ein nicht abschreibbarer Firmenwert vorliegt (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0053), dies setzt aber voraus, dass der als Firmenwert qualifizierte Betrag überhaupt für die persönliche Leistung des Unternehmers bezahlt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150017.X02Im RIS seit
20.11.2000