RS Vwgh 1999/2/18 96/15/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1999
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;
BAO §184 Abs3;

Rechtssatz

Der Sicherheitszuschlag hat den Zweck, weitere unentdeckte, im vorliegenden Fall jedoch zu vermutende Falschangaben über Erlöse zu berichtigen (Hinweis EB E 8.6.1971, 1924/70) .

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996150050.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten