RS Vwgh 1999/2/18 97/15/0175

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Veröffentlicht am 18.02.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

ABGB §1151;
EStG 1988 §22 Z2;
EStG 1988 §25;
EStG 1988 §47 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs2;

Rechtssatz

Das bloß allgemein behauptete Risiko einer Bezugskürzung bei einer Verlustsituation bildet ebenso wenig ein unternehmerspezifisches Risiko, wie eine Kürzung der Bezüge bei einer negativen allgemeinen Wirtschaftsentwicklung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150175.X05

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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