RS Vwgh 1999/2/18 97/15/0092

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Veröffentlicht am 18.02.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2 impl;
EStG 1972 §4 Abs4 impl;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
EStG 1988 §4 Abs4;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/15/0093 E 18. Februar 1999

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/03 91/13/0001 2 VwSlg 6749 F/1993 (hier EStG 1988 anzuwenden)

Stammrechtssatz

Bei einem bildnerischen Künstler ist der ausschließliche berufliche Zweck einer Auslandsreise an der tatsächlich während der Reise ausgeübten Tätigkeit zu messen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150092.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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