RS Vwgh 1999/2/18 96/15/0054

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Veröffentlicht am 18.02.1999
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §2 Abs1;
BewG 1955 §24 idF 1993/818;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/15/0055 96/15/0056 96/15/0057

Rechtssatz

Das Miteigentum an größeren, für den landwirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Geräten spricht für sich allein nicht für eine gemeinsame Bewirtschaftung, diese Tatsache spricht aber auch nicht gegen diese Annahme.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996150054.X05

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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