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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §2 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/15/0055 96/15/0056 96/15/0057Rechtssatz
Das Miteigentum an größeren, für den landwirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Geräten spricht für sich allein nicht für eine gemeinsame Bewirtschaftung, diese Tatsache spricht aber auch nicht gegen diese Annahme.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996150054.X05Im RIS seit
14.01.2002