Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/15/0093 E 18. Februar 1999Rechtssatz
Bei einem bildnerischen Künstler, dessen Tätigkeit das Hervorbringen von Bildwerken im weitesten Sinne (auch Plastiken) zum Ziele hat, wird die ausschließliche betriebliche Veranlassung einer Reise insb aus Arbeitsmaterialien in Form von Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, etc abzuleiten sein (Hinweis Doralt, EStG/3, § 4 Tz 366). Eine betriebliche Veranlassung der Reise kann nur dann angenommen werden, wenn ihr eindeutiger Schwerpunkt objektiv nachvollziehbar mit der künstlerischen Tätigkeit in Zusammenhang steht (Hinweis EB E 3.2.1993, 91/13/0001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150092.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009