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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §67c Abs5;Rechtssatz
Die Begründung einer Parteistellung durch Gesetz vermittelt nicht ohne weiteres die Beschwerdelegitimation vor dem VwGH, vielmehr kommt es gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG darauf an, ob die Partei, auch die Organpartei, durch den Bescheid in einem subjektiven öffentlichen Recht verletzt sein kann (Hinweis B 28.2.1996, 95/07/098; B 14.12.1995, 95/07/0123).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff Tätigkeit der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997070184.X01Im RIS seit
02.07.2001