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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §12;Rechtssatz
Diese Ermächtigung des § 21 Abs 9 UStG 1994 ist dahingehend zu interpretieren, dass lediglich das Erstattungsverfahren geregelt werden darf; darüber hinausgehende Abweichungen von § 12 und § 20 UStG 1994 wären gesetzlich nicht hinreichend bestimmt (Hinweis Ruppe, UStG 1994, § 21 Tz 56).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998150209.X01Im RIS seit
20.11.2000