RS Vwgh 1999/2/18 98/15/0209

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Veröffentlicht am 18.02.1999
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §12;
UStG 1994 §20;
UStG 1994 §21 Abs9;

Rechtssatz

Diese Ermächtigung des § 21 Abs 9 UStG 1994 ist dahingehend zu interpretieren, dass lediglich das Erstattungsverfahren geregelt werden darf; darüber hinausgehende Abweichungen von § 12 und § 20 UStG 1994 wären gesetzlich nicht hinreichend bestimmt (Hinweis Ruppe, UStG 1994, § 21 Tz 56).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998150209.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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