RS Vwgh 1999/2/18 98/07/0015

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Veröffentlicht am 18.02.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1998/08/06 96/07/0005 1

Stammrechtssatz

Die in Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG vorgesehene Beschwerdeberechtigung knüpft an die Behauptung an, durch den Bescheid in seinen Rechten verletzt zu sein, nicht jedoch daran, daß zwar durch den Bescheid möglicherweise Rechte verletzt worden waren, ohne daß dieser Umstand jedoch für die Rechtsstellung der davon betroffenen Person noch von Bedeutung wäre (Hinweis B 27.4.1993, 93/04/0016).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998070015.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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