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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1998/08/06 96/07/0005 1Stammrechtssatz
Die in Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG vorgesehene Beschwerdeberechtigung knüpft an die Behauptung an, durch den Bescheid in seinen Rechten verletzt zu sein, nicht jedoch daran, daß zwar durch den Bescheid möglicherweise Rechte verletzt worden waren, ohne daß dieser Umstand jedoch für die Rechtsstellung der davon betroffenen Person noch von Bedeutung wäre (Hinweis B 27.4.1993, 93/04/0016).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998070015.X02Im RIS seit
20.11.2000