RS Vwgh 1999/2/18 98/20/0020

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Veröffentlicht am 18.02.1999
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §50 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Auch der unbefugte Besitz nur einer zur Weiterveräußerung übernommenen Waffe reicht aus, den Tatbestand des § 50 WaffG 1996 zu erfüllen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998200020.X04

Im RIS seit

04.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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