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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §50 Abs1 Z1;Rechtssatz
Auch der unbefugte Besitz nur einer zur Weiterveräußerung übernommenen Waffe reicht aus, den Tatbestand des § 50 WaffG 1996 zu erfüllen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998200020.X04Im RIS seit
04.05.2001Zuletzt aktualisiert am
17.04.2013