RS Vwgh 1999/2/18 97/15/0211

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Veröffentlicht am 18.02.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1988 §4 Abs3;
UStG 1994 §12;
UStG 1994 §21;

Rechtssatz

Die durch § 4 Abs 3 dritter Satz EStG 1988 geregelte "Nettomethode" betrifft auch den Vorsteuerbereich; in diesem Bereich erfolgt regelmäßig eine Zahlung aus dem Betriebsvermögen vor dem entsprechenden Lukrieren der Vorsteuergutschrift. Da der Abgabepflichtige in den Streitjahren die "Nettomethode" gewählt hat, waren sohin auch die Umsatzsteuersondervorauszahlungen nach den Regeln dieses Systems zu behandeln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150211.X03

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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