RS Vwgh 1999/2/22 94/17/0088

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.1999
beobachten
merken

Index

37/02 Kreditwesen
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
SparkassenG 1979 §27 Abs7;

Rechtssatz

§ 27 Abs 7 SparkassenG sieht im Falle der Liquidation einer Gemeindesparkasse einen Vermögensübergang auf die Haftungsgemeinde vor und enthält diesbezüglich ergänzend eine Verwendungsbeschränkung zugunsten der Allgemeinheit, ohne jedoch einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person (dieser "Allgemeinheit") einen Rechtsanspruch oder ein rechtliches Interesse auf Zuwendungen aus dem Liquidationserlös einzuräumen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994170088.X02

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten