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37/02 KreditwesenNorm
AVG §8;Rechtssatz
§ 27 Abs 7 SparkassenG sieht im Falle der Liquidation einer Gemeindesparkasse einen Vermögensübergang auf die Haftungsgemeinde vor und enthält diesbezüglich ergänzend eine Verwendungsbeschränkung zugunsten der Allgemeinheit, ohne jedoch einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person (dieser "Allgemeinheit") einen Rechtsanspruch oder ein rechtliches Interesse auf Zuwendungen aus dem Liquidationserlös einzuräumen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994170088.X02Im RIS seit
19.09.2001