Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/04/04 84/05/0176 4Stammrechtssatz
Dem Nachbarn kommt im Bauplatzbewilligungsverfahren keine Parteistellung zu (Hinweis E 29.11.1979, 2467 - 2472/79). Der Nachbar kann aber im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens auch in Bezug auf die Bauplatzbewilligung alle jene Fragen aufwerfen, in denen ihm im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ein Mitspracherecht zusteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999050004.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009