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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/01/23 95/05/0275 3Stammrechtssatz
Bei schadhaftem Verputz liegt ein Baugebrechen vor, bei welchem die Umschreibung des Schadens in einem Instandsetzungsauftrag (hier gem § 129 Abs 4 Wr BauO) niemals bis in alle Einzelheiten möglich ist.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1995050054.X01Im RIS seit
03.05.2001