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L78107 Starkstromwege TirolNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/01/30 89/05/0111 1Stammrechtssatz
Aus der Regelung des § 7 Abs 2 Tir StarkstromwegeG ergibt sich eindeutig, daß den unmittelbar betroffenen Grundeigentümern bereits im elektrizitätsrechtlichen Baubewilligungsverfahren ein Mitspracherecht zukommt und sie berechtigt sind, die Errichtung einer elektrischen Anlage auf ihren Grundflächen zu bekämpfen (Hinweis E 3.7.1984, 83/05/0124).
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998050196.X01Im RIS seit
11.07.2001