RS Vwgh 1999/2/23 98/05/0196

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1999
beobachten
merken

Index

L78107 Starkstromwege Tirol
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
StarkstromwegeG Tir 1969 §7;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/30 89/05/0111 1

Stammrechtssatz

Aus der Regelung des § 7 Abs 2 Tir StarkstromwegeG ergibt sich eindeutig, daß den unmittelbar betroffenen Grundeigentümern bereits im elektrizitätsrechtlichen Baubewilligungsverfahren ein Mitspracherecht zukommt und sie berechtigt sind, die Errichtung einer elektrischen Anlage auf ihren Grundflächen zu bekämpfen (Hinweis E 3.7.1984, 83/05/0124).

Schlagworte

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998050196.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten