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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Für die steuerrechtliche Anerkennung von Leistungsbeziehungen ist erforderlich, dass diese nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweisen und in der behaupteten Form auch zwischen Fremden abgeschlossen worden wären (Hinweis E 27.5.1998, 95/13/0282, 0283).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997130065.X03Im RIS seit
20.11.2000