RS Vwgh 1999/2/24 97/13/0065

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Veröffentlicht am 24.02.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21;
BAO §22;
BAO §23;

Rechtssatz

Für die steuerrechtliche Anerkennung von Leistungsbeziehungen ist erforderlich, dass diese nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweisen und in der behaupteten Form auch zwischen Fremden abgeschlossen worden wären (Hinweis E 27.5.1998, 95/13/0282, 0283).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997130065.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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