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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Wird im Kommunalsteuerbescheid hervorgehoben, dass keine schriftliche Vereinbarung vorgelegt werden konnte und dass daher ein Werkvertrag nicht existiert habe, so ist darauf zu verweisen, dass für die im Streitfall zu lösende Frage des Vorliegens eines Dienstverhältnisses (iSd § 22 Z 2 zweiter Teilstrich und des § 47 Abs 2 EStG 1988) die tatsächlich verwirklichten - schriftlich, mündlich oder sonstwie abgeschlossenen - Vereinbarungen entscheidend sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998130159.X03Im RIS seit
20.11.2000