RS Vwgh 1999/2/24 98/13/0014

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Veröffentlicht am 24.02.1999
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Index

21/02 Aktienrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

AktG 1965 §70;
EStG 1988 §22 Z2;
EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;
EStG 1988 §47 Abs2;
KommStG 1993 §2;

Rechtssatz

Für die steuerrechtliche Beurteilung ist die sozialversicherungsrechtliche oder arbeitsrechtliche Einstufung der Tätigkeit der Vorstandsmitglieder nicht massgebend. Dasselbe gilt für die Anknüpfung verschiedener Haftungstatbestände an die Vorstandstätigkeit, weil damit ebenfalls noch nichts über die Einkünftequalifikation gesagt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998130014.X07

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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