Index
21/02 AktienrechtNorm
AktG 1965 §70;Rechtssatz
Für die steuerrechtliche Beurteilung ist die sozialversicherungsrechtliche oder arbeitsrechtliche Einstufung der Tätigkeit der Vorstandsmitglieder nicht massgebend. Dasselbe gilt für die Anknüpfung verschiedener Haftungstatbestände an die Vorstandstätigkeit, weil damit ebenfalls noch nichts über die Einkünftequalifikation gesagt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998130014.X07Im RIS seit
21.02.2002