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21/03 GesmbH-RechtNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Im E vom 18.9.1996, 96/15/0121, hat der VwGH aus der Entstehungsgeschichte des § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 den Schluss gezogen, dass der Gesetzgeber vom Fehlen des Merkmals der Weisungsgebundenheit ausgegangen ist. Wenn behauptet wird, es sei dem Gesetzgeber bewusst gewesen, dass das Merkmal der Weisungsgebundenheit bei wesentlich beteiligten Geschäftsführern nur "in bestimmten Fällen" fehle, so wird übersehen, dass eine Weisungsgebundenheit von Gesellschaftern mit einer Beteiligung zwischen 25 und 50 Prozent gegeben sein kann, wenn nicht zusätzlich eine Sperrminorität eingeräumt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997130146.X03Im RIS seit
01.06.2001