RS Vwgh 1999/2/24 96/13/0008

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Veröffentlicht am 24.02.1999
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §10 Abs1;

Rechtssatz

Mit der in § 10 Abs 1 KStG 1966 verfügten Steuerbefreiung sollte vermieden werden, dass das bei einer Körperschaft bereits versteuerte Einkommen bei Ausschüttung dieses Einkommens noch einmal als Beteiligungsertrag bei der beteiligten Körperschaft einer Körperschaftsbesteuerung unterzogen wird (Hinweis Putschögl/Bauer/Quantschnigg, Die Körperschaftsteuer, § 10, Rz 1).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996130008.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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