RS Vwgh 1999/2/26 96/19/3573

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Veröffentlicht am 26.02.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
49/08 Amtshilfe Zustellung von Schriftstücken

Norm

ZustG §11 Abs1;
ZustVwÜbk Eur Art17;

Rechtssatz

Das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland, BGBl Nr 1983/67, gilt im Verhältnis zur Republik Tschechien, die dem Europarat (erst) seit 30.6.1993 angehört und die das Übereinkommen nicht ratifiziert hat, nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996193573.X01

Im RIS seit

13.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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