RS Vwgh 1999/2/26 96/19/0506

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Veröffentlicht am 26.02.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verfassungsgerichtshof
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs2;
B-VG Art144 Abs3;
VerfGG 1953 §82 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1997/01/29 96/21/1047 1

Stammrechtssatz

Im Falle der Abtretung der Beschwerde an den VwGH obliegt diesem die Prüfung der Frage, ob die Beschwerde beim VfGH rechtzeitig eingebracht wurde. Dies muß jedenfalls dann gelten, wenn vom VfGH die Behandlung der Beschwerde ohne Prüfung der Prozeßvoraussetzungen abgelehnt worden war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996190506.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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