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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1997/01/29 96/21/1047 1Stammrechtssatz
Im Falle der Abtretung der Beschwerde an den VwGH obliegt diesem die Prüfung der Frage, ob die Beschwerde beim VfGH rechtzeitig eingebracht wurde. Dies muß jedenfalls dann gelten, wenn vom VfGH die Behandlung der Beschwerde ohne Prüfung der Prozeßvoraussetzungen abgelehnt worden war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996190506.X01Im RIS seit
02.05.2001