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L82000 BauordnungNorm
AVG §38;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/04/0103 E 14. Oktober 1983 VwSlg 11188 A/1983 RS 5Stammrechtssatz
Die Vereinbarkeit von im gewerbebehördlichen Verfahren vorgeschriebenen baulichen Maßnahmen mit baurechtlichen Vorschriften ist nicht als Vorfrage zu prüfen (Hinweis E 14.2.1980, 2675/77). Dem stehen die E 13.3.1962, 1773/60 und E 18.2.1970, 1232/69, nicht entgegen, welche das Feststehen einer faktischen Unmöglichkeit der Erfüllung einer Auflage bei deren Vorschreibung im Auge hatten.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998040114.X03Im RIS seit
03.05.2001