RS Vwgh 1999/3/3 98/04/0114

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.1999
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §38;
BauRallg;
GewO 1973 §77 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/04/0103 E 14. Oktober 1983 VwSlg 11188 A/1983 RS 5

Stammrechtssatz

Die Vereinbarkeit von im gewerbebehördlichen Verfahren vorgeschriebenen baulichen Maßnahmen mit baurechtlichen Vorschriften ist nicht als Vorfrage zu prüfen (Hinweis E 14.2.1980, 2675/77). Dem stehen die E 13.3.1962, 1773/60 und E 18.2.1970, 1232/69, nicht entgegen, welche das Feststehen einer faktischen Unmöglichkeit der Erfüllung einer Auflage bei deren Vorschreibung im Auge hatten.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998040114.X03

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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