RS Vwgh 1999/3/3 98/04/0202

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/18 94/12/0034 2

Stammrechtssatz

Auch rechtswidrige Bescheide, die in Rechtskraft erwachsen, sind verbindlich (Hinweis E 24.3.1993, 92/12/0149).

Schlagworte

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998040202.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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