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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §340 Abs1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0114 2 (hier: betreffend GewO 1994)Stammrechtssatz
Der konstitutive Charakter der Gewerbeanmeldung verlangt, daß im Falle einer Entscheidung nach § 340 Abs 6 GewO 1973 im Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung zumindest das Verfahren über die Erteilung der Nachsicht bereits eingeleitet war. Dieser Umstand ist zufolge § 339 Abs 3 Z 2 GewO 1973 schon in der Anmeldung durch entsprechende Belege darzutun.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999040020.X01Im RIS seit
20.11.2000