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23/01 KonkursordnungNorm
GGG 1984 TP1 Anm1;Rechtssatz
Die nach TP 1 GGG in zivilgerichtlichen Verfahren erster Instanz zu entrichtende Pauschalgebühr betrifft jeweils eines der in Anm 1 Satz 1 zu TP 1 GGG aufgelisteten Verfahren. Darunter fallen insb die mit Klage eingeleiteten gerichtlichen Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen. Die Pflicht zur Entrichtung dieser Gebühr wird nach Anm 5 zur TP 1 GGG durch den Umstand nicht berührt, dass der auf Grund der Mahnklage erlassene Zahlungsbefehl zufolge der gem § 6 Abs 1 KO schon bestandenen Prozesssperre wieder aufgehoben und die Klage zurückgewiesen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999160001.X01Im RIS seit
24.10.2001