RS Vwgh 1999/3/4 98/06/0235

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Veröffentlicht am 04.03.1999
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Index

L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §8;
BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/10/24 94/07/0062 3

Stammrechtssatz

Einwendungen haben sich bei sonstiger Präklusion auf eine Verletzung jenes Rechtes zu beziehen, aus welchem die Parteistellung abgeleitet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998060235.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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