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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/09/25 97/16/0348 2Stammrechtssatz
Auch die Übernahme von Haftungen, sofern sie ziffernmäßig bestimmt sind, gehört zum vereinbarten Preis, wenn die Haftungsübernahme Voraussetzung für den Erwerb des Geschäftsanteils ist (Hinweis E 16.11.1995, 95/16/0111, 0112, 0113).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998160108.X02Im RIS seit
11.06.2001