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L82000 BauordnungNorm
BauPolG Slbg 1997 §2 Abs1;Rechtssatz
Überträgt man die im E 30.5.1995, 94/05/0053, VwSlg 14265 A/1995, näher dargestellten Grundsätze zum Begriff der Luftfahrtanlage iSd
Kompetenztatbestandes "Verkehrswesen bezüglich ... der Luftfahrt"
in Art 10 Abs 1 Z 9 B-VG auf den Beschwerdefall, folgt daraus, dass es sich bei dem verfahrensgegenständlichen Hotel (auch dann, wenn es auch, und sei es überwiegend, zur hotelmäßigen Unterbringung von Piloten und Bordpersonal bestimmt sein sollte) um keine Luftfahrtanlage iSd Art 10 Abs 1 Z 9 B-VG handelt, weil auch hier nicht ersichtlich ist, dass ohne dieses Hotel ein geordneter Flugbetrieb nicht möglich sei. Somit war die Baubehörde zur Entscheidung über das Baubewilligungsansuchen zuständig. Im E 30.4.1993, 92/17/0020, ging es nicht um die hier maßgebliche Problematik, sondern um Fragen der Grundsteuerpflicht.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998060214.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015