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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §17;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0390Rechtssatz
Tatbestandsvoraussetzung für die Verfügung der Beschlagnahme sind der Verdacht der Begehung eines Finanzvergehens, die Bedrohung des Gegenstandes mit der Strafe des Verfalls (§ 17 FinStrG) oder der Umstand, dass der Gegenstand als Beweismittel in Betracht kommt, sowie das Gebotensein der Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls (Hinweis E 4.9.1986, 86/16/0103, VwSlg 6139 F/1986).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998160389.X03Im RIS seit
03.04.2001