RS Vwgh 1999/3/4 98/16/0389

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Veröffentlicht am 04.03.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §17;
FinStrG §89 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0390

Rechtssatz

Tatbestandsvoraussetzung für die Verfügung der Beschlagnahme sind der Verdacht der Begehung eines Finanzvergehens, die Bedrohung des Gegenstandes mit der Strafe des Verfalls (§ 17 FinStrG) oder der Umstand, dass der Gegenstand als Beweismittel in Betracht kommt, sowie das Gebotensein der Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls (Hinweis E 4.9.1986, 86/16/0103, VwSlg 6139 F/1986).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160389.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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