RS Vwgh 1999/3/5 98/21/0447

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Veröffentlicht am 05.03.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §68 Abs1;
FrG 1997 §33;
FrG 1997 §34;
FrG 1997 §36;
FrG 1997 §40 Abs1;
FrG 1997 §56 Abs2;
FrG 1997 §57;
VwRallg;

Rechtssatz

Bejaht die Beh die Zulässigkeit der Abschiebung mit der Begründung, dass das Aufenthaltsverbot in Rechtskraft erwachsen (und somit gem § 40 Abs 1 FrG 1997 durchsetzbar) sei, so verkennt die Beh, dass ein durchsetzbares Aufenthaltsverbot (oder eine durchsetzbare Ausweisung) die Voraussetzung darstellt, um überhaupt einen Abschiebungsaufschub gewähren zu können, keinesfalls jedoch als Grund herangezogen werden kann, den Antrag auf Erteilung eines Abschiebungsaufschubes abzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998210447.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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