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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §27 Abs1;Rechtssatz
Bei der Frage, ob sich seit rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens nach § 1 Z 1 AsylG 1991 irgendwelche Änderungen im Sachverhalt ergeben hätten, handelt es sich nicht um eine in Ansehung der entschiedenen Sache nach § 68 AVG unfaire Frage mit suggestivem Charakter.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998010283.X02Im RIS seit
20.11.2000