RS Vwgh 1999/3/8 98/01/0096

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Veröffentlicht am 08.03.1999
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Index

25/01 Strafprozess
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §54 Abs3;
StPO 1975 §25;

Rechtssatz

"Lockspitzel" ist eine Person, die jemand zu verleiten sucht, an die Ausführung einer strafbaren Handlung zu schreiten, um ihn einer strafgerichtlichen Verfolgung auszusetzen, oder die dem anderen zum gleichen Zweck unter falschem Schein ein Geständnis entlocken soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998010096.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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