Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Weder die Mitgliedschaft bei der LDK noch die Teilnahme an einer Studentendemonstration können die Flüchtlingseigenschaft begründen. Die Hausdurchsuchung zur Ausforschung des Bf - sei es wegen der Mitgliedschaft bei der LDK oder wegen der Demonstrationsteilnahme - stellt ebenfalls keine asylrelevante Verfolgung dar (Hinweis E vom 23. 9. 1998, 98/01/0224).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998010278.X01Im RIS seit
20.11.2000