RS Vwgh 1999/3/8 98/01/0278

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Veröffentlicht am 08.03.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Weder die Mitgliedschaft bei der LDK noch die Teilnahme an einer Studentendemonstration können die Flüchtlingseigenschaft begründen. Die Hausdurchsuchung zur Ausforschung des Bf - sei es wegen der Mitgliedschaft bei der LDK oder wegen der Demonstrationsteilnahme - stellt ebenfalls keine asylrelevante Verfolgung dar (Hinweis E vom 23. 9. 1998, 98/01/0224).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998010278.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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