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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §154;Rechtssatz
Der Ausschluss eines Kindes von der gleichzeitigen Einbürgerung ist auch durch Verfügung des Vaters (und somit auch der unehelichen Mutter) möglich (Hinweis E 13.3.1911, Budw 8099/A). Eine pflegschaftsbehördliche Genehmigung einer derartigen Verfügung war - und ist - nicht erforderlich (vgl zur Rechtslage vor Neufassung von § 154 ABGB mit BGBl Nr 403/1977 Ehrenzweig, System des österreichischen allgemeinen Privatrechtes II, Wien, 1924, S 225).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998010185.X02Im RIS seit
20.11.2000