RS Vwgh 1999/3/9 98/01/0370

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Veröffentlicht am 09.03.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Exzesse, die auf die physische Vernichtung von auf der Gegenseite stehenden oder ihr zugerechneten Personen gerichtet sind, obwohl diese keinen Widerstand mehr leisten wollen oder können oder an dem militärischen Geschehen nicht oder nicht mehr beteiligt sind (wie zB Erschießungen im Polizeigewahrsam), sind asylrechtlich beachtlich, wenn sie auf Grund asylerheblicher Merkmale - hier der Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Albaner - stattfinden (Hinweis B dt BVerfG 9. 12. 1993, 2 BvR 1916/93, InfAuslR 1994, 156; Hinweis Kälin, Grundriss des Asylverfahrens (1990), 120; Hinweis E 30. 6. 1994, 93/01/1449).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998010370.X03

Im RIS seit

26.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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