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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Eine Verfolgungsgefahr kann nicht ausschließlich aus individuell gegenüber dem Einzelnen gesetzten Einzelverfolgungsmaßnahmen abgeleitet werden. Sie kann auch darin begründet sein, dass regelmäßig Maßnahmen zielgerichtet gegen Dritte gesetzt werden, und zwar wegen einer Eigenschaft, die der Betreffende mit diesen Personen teilt, sodass die begründete Annahme besteht, (auch) er könnte unabhängig von individuellen Momenten solchen Maßnahmen ausgesetzt sein (Hinweis E 31.5.1995, 94/01/0769; Hinweis zur Frage des Refoulement-Verbots E 12. 2. 1999, 98/21/0469).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998010370.X02Im RIS seit
26.03.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009