RS Vwgh 1999/3/9 98/01/0370

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.1999
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Eine Verfolgungsgefahr kann nicht ausschließlich aus individuell gegenüber dem Einzelnen gesetzten Einzelverfolgungsmaßnahmen abgeleitet werden. Sie kann auch darin begründet sein, dass regelmäßig Maßnahmen zielgerichtet gegen Dritte gesetzt werden, und zwar wegen einer Eigenschaft, die der Betreffende mit diesen Personen teilt, sodass die begründete Annahme besteht, (auch) er könnte unabhängig von individuellen Momenten solchen Maßnahmen ausgesetzt sein (Hinweis E 31.5.1995, 94/01/0769; Hinweis zur Frage des Refoulement-Verbots E 12. 2. 1999, 98/21/0469).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998010370.X02

Im RIS seit

26.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten