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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31975L0442 Abfallrahmen-RL Art1 lita;Rechtssatz
Bezieht die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle ausdrücklich auch solche Verpackungen als Gegenstand der Normierung ein, die - im Gegensatz zu Verpackungsabfällen - als Abfälle iSd Gemeinschaftsrechtes nicht angesehen werden können, dann gebietet es der Auslegungsgrundsatz richtlinienkonformer Interpretation innerstaatlicher Vorschriften, die Anwendung der innerstaatlichen Umsetzungsvorschriften des dritten Abschnittes des AWG 1990 nicht im Gegensatz zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben von der Eigenschaft der betroffenen Sachen abhängig zu machen, als Abfall iSd § 2 Abs 1 AWG 1990 beurteilt werden zu können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998070058.X05Im RIS seit
21.02.2002