Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Wie der VwGH in seinem E vom 21.11.1996, 94/07/0041, VwSlg 14564 A/1996, in Fortschreibung seiner ständigen Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht hat, reicht die bloße Möglichkeit einer Beeinträchtigung fremder Rechte zur Abweisung eines wasserrechtlichen Bewilligungsantrages nicht aus, sondern nur ein entsprechend hohes Kalkül der Wahrscheinlichkeit eines Eintrittes einer solchen Rechtsverletzung. Ein solches Wahrscheinlichkeitskalkül allerdings ist im Verfahren nicht hervorgekommen, in welchem die Amtssachverständigen zur Auffassung gelangt waren, dass die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung der wasserrechtlich geschützten Rechte eines Dritten durch das Projekt sehr niedrig sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070027.X01Im RIS seit
12.11.2001