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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §7 Abs3;Rechtssatz
Grundsätzlich ist der Sichtvermerksversagungsgrund des § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 auch dann verwirklicht, wenn ein Asylwerber nach rechtskräftigem Abschluss seines Asylverfahrens seinen Inlandsaufenthalt unrechtmäßig fortsetzt (Hinweis E 12.9.1997, 95/19/1491). Nichts anderes gilt, wenn ein Fremder nach Ablauf einer ihm aus Anlass der Abweisung seines Asylantrages erteilten Aufenthaltsberechtigung gemäß § 8 Abs 1 AsylG 1991 weiterhin im Bundesgebiet verbleibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997191005.X01Im RIS seit
02.05.2001