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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Der Zuspruch von Unterhalt in einer bestimmten Höhe an die Fremde stellt im Verfahren über die Erteilung (Verlängerung) einer Aufenthaltsbewilligung eine Vorfragenentscheidung im Sinne des § 38 AVG dar; die Beantwortung dieser Vorfrage ist für die Hauptfragenentscheidung unabdingbar und wird durch die Entscheidung des Gerichtes in einer die Verwaltungsbehörden bindenden Weise geregelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997190066.X03Im RIS seit
08.01.2002