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21/03 GesmbH-RechtNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Die bloße Beendigung des Anstellungsvertrages (Anstellungsverhältnisses) eines Geschäftsführers einer GmbH macht diesen bei Fortdauer seiner Geschäftsführertätigkeit nicht arbeitslos iSd § 12 Abs 1 AlVG (Hinweis E 30.5.1995, 93/08/0138). Für die Beantwortung der Frage, ob der Geschäftsführer einer GmbH, dessen Anstellungsvertrag beendet ist, dessen Geschäftsführertätigkeit hingegen fortdauert, ab Beendigung des Anstellungsvertrages arbeitslos im Sinne des § 12 Abs. 1 AlVG ist, ist daher auch nicht entscheidend, ob der Geschäftsführer aufgrund eines Anstellungsvertrages "als Geschäftsführer" nur in EINEM Betrieb der GmbH als Angestellter tätig ist, nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses und dieses Betriebes aber weiterhin Geschäftsführer bleibt. Dies völlig unabhängig davon, ob er (in der Folge) im anderen Betrieb tatsächlich mithilft und aus welchem Rechtstitel dies geschieht, weil es ja gerade auf die tatsächliche Tätigkeit nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses nicht ankommt (Hinweis E 11.2.1997, 96/08/0380).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994080089.X01Im RIS seit
18.10.2001