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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §7 Abs1 Z1;Rechtssatz
Eine erforderliche 24-stündige Pflege der Mutter der Arbeitslosen ist mit dem Ziel, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, nicht in Einklang zu bringen und rechtfertigt daher die Vermutung, dass die Arbeitslose für die Dauer der Erbringung dieser Pflegeleistung in eigener Person auch gar nicht das Ziel verfolgt, am allgemeinen Arbeitsmarkt teilzunehmen (Hinweis E 22.12.1998, 96/08/0398).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999080009.X01Im RIS seit
18.10.2001