Index
23/01 KonkursordnungNorm
ASVG §67 Abs10;Rechtssatz
§ 31 KO ermöglicht nur die Anfechtung einer Leistung des späteren Gemeinschuldners an den Gläubiger, falls bei diesem näher umschriebene Voraussetzungen vorliegen. Keinesfalls kann jedoch in Bezug auf diese Bestimmung die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung des Beitragsschuldners als aufgehoben angesehen werden. Diese Zahlungsverpflichtung des Beitragsschuldners bestand vielmehr unbeschadet des Eintrittes der Zahlungsunfähigkeit bzw. des Antrages auf Konkurseröffnung weiter (Hinweis E 19.2.1991, 90/08/0100 und E 12.4.1994, 93/08/0232).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997080394.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.01.2013