Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §20 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/03/0373Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/05/28 93/02/0032 1Stammrechtssatz
Eine Übertragung des Strafverfahrens wegen einer im Straßenverkehr begangenen Übertretung an die zuständige Wohnsitzbehörde läßt grundsätzlich eine wesentliche Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens iSd § 29a VStG erwarten.
Schlagworte
Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997030364.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
23.02.2011