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41 Innere AngelegenheitenNorm
FremdenG 1997 §10 Abs4Leitsatz
Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen die Versagung einer Erstniederlassungsbewilligung infolge Klaglosstellungserklärung der Beschwerdeführerin nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß §10 Abs4 FremdenG 1997Rechtssatz
Die Erklärung der Beschwerdeführerin, sie erachte sich als klaglosgestellt, läßt ihren Willen erkennen, das Beschwerdeverfahren zu beenden; die Erklärung ist als Zurückziehung der Beschwerde zu werten. Das Beschwerdeverfahren war daher einzustellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Zurücknahme, FremdenrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B1505.1998Dokumentnummer
JFR_10018784_98B01505_01