RS Vwgh 1999/3/22 98/10/0250

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1999
beobachten
merken

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E15202000
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

31979L0112 Etikettierungs-RL Art2 Abs1 litb;
EURallg;
LMG 1975 §18;
LMG 1975 §9;

Rechtssatz

Die mehrmals geänderte Richtlinie 79/112/EWG des Rates vom 18. Dezember 1978 (Etikettierungsrichtlinie) enthält Vorschriften, deren Regelungsgehalt jenem der §§ 18 und 9 LMG 1975 entspricht sowie von den Mitgliedstaaten umzusetzende Vorgaben zur Angleichung der Rechtsvorschriften über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hiefür. Dieser Richtlinie kommt in zweifacher Hinsicht Bedeutung zu: Zum einen verstoßen innerstaatliche Rechtsakte, die mit dieser Richtlinie konform sind, nicht gegen Gemeinschaftsrecht; zum anderen ist die Richtlinie iSd Grundsatzes der gemeinschaftsrechtskonformen Interpretation innerstaatlicher Vorschriften zur Auslegung des nationalen Rechts heranzuziehen (hier: Anmeldung eines Verzehrprodukts gemäß § 18 LMG 1975; Hinweis E 4.9.1995, 94/10/0177 und 94/10/0178, VwSlg 14306 A/1995).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998100250.X04

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten